2021-09-30 Betrieb+Vorschriften: Lektion B/V 14: Störungen, EMV, EMVU, Sicherheit
Diese Lektion (Lehrkraft: DJ3EI) behandelt Stoff, der von 39 Fragen aus dem BNetzA-Fragenkatalog abgefragt wird.
Hausaufgaben
Hausaufgaben, ehe die Lektion im Kurs drankommt
Vorbereitend lesen:
- Den Rest dieser Seite. "Bonusmaterial" ist für Interessierte und kann überschlagen werden.
- Die passende Lektion im DARC Online-Lehrgang. (Dasselbe gibt es auch irgendwo in den Moltrecht-Büchern.)
Einmal die Fragen zur Lektion in afutest durchgehen. Dabei die "Maximale Fragenzahl" auf "alle" einstellen. Während der Prüfung sind keine weiteren Hilfsmittel erlaubt, also weder Taschenrechner noch Schmierpapier. Also ist es klug, wenn Ihr es gleich so übt.
Sich dabei aufschreiben, welche Fragen man nicht gewusst hat. Diese Liste zum Kurs mitbringen.
Hausaufgaben, nachdem die Lektion im Kurs dran war
Die Fragen zur Lektion in afutest durchgehen. Dabei immer noch auftretende Problem durch Nachlesen, Nachfragen oder andere Mittel lösen. Das Ziel ist die Zuversicht, von diesen Fragen höchstens eine oder zwei nicht beantworten zu können.
Die Fragen zum Stoff, der bisher im Kurs dran war, in afutest rekapitulieren: Getrennt nach Betrieb und Vorschriften.
Info zur Lektion
Mit dieser Lektion endet das Fach "Betrieb und Vorschriften", mehr kommt nicht.
Meine Notizen
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Ankündigung nicht vergessen, was denn nun mit dem 7.10. Technik E wird.
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Ankündigung nicht vergessen, dass "Betrieb + Vorschriften" heute abschließt.
Themen heute:
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Schutz von Personen EMVU
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Schutz anderer Geräte EMVG
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Schutz unserer Geräte EMVG
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Sicherheitsvorschriften
Personenschutz
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VC133 S.41 Schutz von Personen einzuhalten
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VI103 S.61 Vokabel EMVU: Elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt.
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VI101 S.61 Verantwortung beim Amateurfunkstellenbetreiber.
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VI104 S.61 Geregelt in der BEMFV "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (einer Verordnung der Bundesregierung, nicht der BNetzA)
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VI105 S.62 BEMFV
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VI106 S.62 Feldstärkengrenzwerte sind frequenzabhängig
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VC137 S.41 Standortbescheinigung: Wenn man unbedingt will...
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VI110 S.62 ... oder am selben Standort bereits andere Funkanlagen existieren.
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VC136 S.41 Dokumentieren laut AFuG
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VC135 S.41 Berechnungen und Messprotokolle ab 10 W EIRP
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VI109 S.62 nochmal dasselbe, Zusatz ortsfest. (Definition: Man kann sich beim Senden nicht gleichzeitig bewegen.)
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VI121 S.64 Nochmal dasselbe.
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VI102 S.61 Grenzwerte sind immer einzuhalten, aber erst ab 10 W zu dokumentieren...
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VI107 S.62 ... nach dem Anzeigeverfahren, dass die BEMFV festlegt.
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VI116 S.63 Einzureichen vor Betriebsaufnahme.
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VI108 S.62 Die Anzeige ist eine verbindliche Erklärung über die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte.
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VI117 S.63 Es gibt die Anzeige, die man einreicht, und die Dokumentation, die man zu Hause in der Schublade parat hat.
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VI118 S.63 Die Dokumentation legt man erst vor, wenn die BNetzA dazu auffordert.
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VD126 S.46 Unterlagen auf Anforderung.
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VI120 S.64 Antennengewinnfaktor geht ein. Das ist eine schlichte Zahl ohne dB.
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VI112 S.62 Eine "Konfiguration" erfordert auch die Abstrahlrichtung der Antenne. (Was sollen "Korrekturabschläge" sein?)
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VI119 S.64 Was gleichzeitig senden kann, muss für die Sicherheitsabstände zusammen berücksichtigt werden.
Schutz fremder Geräten
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VC134 S.41 Schutzanforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit ist einzuhalten.
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VD118 S.45 Unerwünschte Aussendungen sind auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.
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VD122 S.45 Dämpfung der Oberwellen nach geltenden Richtwerten. Die Richtwerte können von der BNetzA verfügt werden, sind insofern (theoretisch) instabil und daher nicht ausdrücklich Prüfungsbestandteil.
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VG105 S.59 Wenn wir stören, haben wir die europäischen Normen und Schutzziele des EMVG einzuhalten. (Und auch sonst.)
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Es gibt drei Fälle:
- Wir erzeugen mehr Störungen, als wir dürfen.
- Das gestörte Gerät verträgt weniger HF, als es vertragen muss.
- Beide Seiten sind für sich in Ordnung, aber zu nah dran.
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VG109 S.60 Wenn wir störend weiterfunken und der gestörte Empfänger des Nachbarn ist Technikschrott, ist das sein Problem, nicht unseres.
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VG110 S.60 Ähnlich.
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VG111 S.60 Rundfunkempfang ist im Zweifel wichtiger als Amateurfunk: Leistung verringern.
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VG112 S.60 Fernsehempfang auch.
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VG108 S.60 Wenn wir störend weiterfunken und unsere Feldstärke ist zu hoch, kommt die BNetzA, guckt und entscheidet.
Schutz unserer Geräte (Empfänger)
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VG102 S.58 (und auch VC132 S.41, identisch) Störfestigkeit unserer Geräte selbst bestimmbar
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VG101 S.58 aber dann nicht heulen kommen, wenn die störenden Geräte den Anforderungen EMVG und FTEG genügen.
Sicherheitsvorschriften
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VJ101 S.64 Antennen errichten nach Bauordnung (des Bundeslandes). Bonusmaterial: In der Regel frei, wenn die Antenne maximal 10 m hoch ist - ab Fuß der Antenne, der selbst auch wieder auf einem Gebäude sein kann.
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VJ102 S.64 Blitzschutz: VDE-Vorschriften gelten.
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VJ103 S.64 Stromversorgung: VDE-Vorschriften.
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VK101 S.64 Haftung bei Schäden durch Antennen: Der Eigner+Betreiber.
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VK105 S.65 Man darf auch im Flugzeug, Helikopter, Heißluftballon usw. Amateurfunk betreiben (mit Zustimmung des Piloten oder der Luftfahrtbehörde). Anekdote: DL73TXL