2021-05-20 Betrieb+Vorschriften: Lektion B/V 02: Internationales Buchstabieralphabet
Diese Lektion (Lehrkraft: DJ3EI) behandelt Stoff, der von 11 Fragen aus dem BNetzA-Fragenkatalog abgefragt wird.
Hausaufgaben
Hausaufgaben, ehe die Lektion im Kurs drankommt
Vorbereitend lesen:
- Den Rest dieser Seite. "Bonusmaterial" ist für Interessierte und kann überschlagen werden.
- Die passende Lektion im DARC Online-Lehrgang. (Dasselbe gibt es auch irgendwo in den Moltrecht-Büchern.)
Einmal die Fragen zur Lektion in afutest durchgehen. Dabei die "Maximale Fragenzahl" auf "alle" einstellen. Während der Prüfung sind keine weiteren Hilfsmittel erlaubt, also weder Taschenrechner noch Schmierpapier. Also ist es klug, wenn Ihr es gleich so übt.
Sich dabei aufschreiben, welche Fragen man nicht gewusst hat. Diese Liste zum Kurs mitbringen.
Hausaufgaben, nachdem die Lektion im Kurs dran war
Die Fragen zur Lektion in afutest durchgehen. Dabei immer noch auftretende Problem durch Nachlesen, Nachfragen oder andere Mittel lösen. Das Ziel ist die Zuversicht, von diesen Fragen höchstens eine oder zwei nicht beantworten zu können.
Die Fragen zu den Vorschriften, die bisher im Kurs dran waren, in afutest rekapitulieren. Dabei "Maximale Fragenzahl" auf 34 Fragen einstellen und so lange üben, bis maximal vier falsche Antworten pro Durchgang auftreten.
Info zur Lektion
Bonusmaterial
Pflicht zur Buchstabieralphabetnutzung
Deutsche Funkamateure sind tatsächlich verpflichtet, das Buchstabieralphabet zu benutzen, wenn sie beim Sprechfunk ihr Rufzeichen nennen, denn die BNetzA hat für uns verfügt:
Bei der Übertragungsart ... [Sprechfunk] ist dabei das in ... ITU RR Anhang 14 enthaltene Buchstabieralphabet zu verwenden.
Diese Verfügung der BNetzA lässt sich auf verschiedene Arten nutzen:
-
Man kann sie nicht kennen, ignorieren und sein Rufzeichen mit verschiedenen Alphabeten buchstabieren, wie es einem gerade in den Sinn kommt. (Sozusagen die Null-Nutzung.)
-
Man kann sie kennen und befolgen.
-
Sie eignet sich auch hervorragend dazu, sich zum "Oberlehrer" aufzuschwingen und anderen Funkamateuren damit auf die Nerven zu gehen.
Die erste Nutzung ist relativ beliebt. Ich rate zur zweiten als guter Gewohnheit, die man sich zulegen sollte. Diese Regelung ist nicht nur amtlich, sondern auch sinnvoll! Sollte die BNetzA ihre Drohung irgendwann wahr machen, Verstöße zu ahnden, werden wir es über die Amateurfunkmedien erfahren. Auch dann wird die Verhältnismäßigkeit gelten, ein anderes oder gar kein Buchstabieralphabet zu nutzen wird nur gering geahndet werden. Bis dahin rate ich von der dritten Nutzungsmöglichkeit eher ab.
Ein Blick in die Radio Regulations?
Die Radio Regulations tatsächlich gesehen haben? Muss man als Funkamateur wirklich nicht. Dieses internationales Vertragswerk ist gedacht für Juristinnen und Juristen sowie für bestimmte Technikerinnen und Techniker. Für viele andere Leute ist es eher abschreckend.
Wer nach dieser Warnung trotzdem einen Blick hineinwerfen
will: Die RR bieten neben vielem anderen auch die verbindliche
Quelle für das internationale Buchstabieralphabet. Die
gesamten aktuellen Radio
Regulations
sind kostenlos erhältlich als ein ZIP-Archiv von immerhin
53.361.309 Byte Länge. Wenn man es auspackt und sich in
RR-2020-0013-Vol.II-EA5.pdf
auf der Seite 277 den APPENDIX
14 anschaut, findet man dort das internationale
Buchstabieralphabet.