2021-06-10 Betrieb+Vorschriften: Lektion Aus B/V 08: Amateurfunkstellen A
Diese Lektion (Lehrkraft: DJ3EI) behandelt Stoff, der von 29 Fragen aus dem BNetzA-Fragenkatalog abgefragt wird.
Hausaufgaben
Hausaufgaben, ehe die Lektion im Kurs drankommt
Den Rest dieser Datei vorbereitend lesen. "Bonusmaterial" ist für Interessierte und kann überschlagen werden.
Je einmal die Fragen zur Lektion in afutest durchgehen, für Betrieb und Vorschriften. Während der Prüfung sind keine weiteren Hilfsmittel erlaubt, also weder Taschenrechner noch Schmierpapier. Also ist es klug, wenn Ihr es gleich so übt.
Sich dabei aufschreiben, welche Fragen man nicht gewusst hat. Diese Liste zum Kurs mitbringen.
Hausaufgaben, nachdem die Lektion im Kurs dran war
Die Fragen zur Lektion in afutest nochmal durchgehen, notfalls mehrfach, getrennt für Betrieb und Vorschriften.
Die Fragen zum Stoff, der bisher im Kurs dran war, in afutest rekapitulieren: Getrennt nach Betrieb und Vorschriften.
Info zur Lektion
Zu lesen
Im Online-Lehrgang das Kapitel 8 "Amateurfunkstellen"; aufhören zu lesen, wenn die Überschrift "Relaisfunkstellen" auftaucht.
Hinweise
Natürlich definiert die VO Funk, was eine Funkstelle ist. Darauf greift die Definition der Amateurfunkstelle ist: Eine Funkstelle des Amateurfunks. So simpel ist das. Na ja - fast: Amtlich redet man gern von Funk_diensten_. Amateurfunk ist ein Funkdienst, Handy ist ein anderer, WLAN ein dritter - und so weiter. Also korrekt: Eine Amateurfunkstelle ist eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes.
Unsere Amateurfunkbänder sind nicht alle exklusiv. Gerade im 70 cm funken zum Beispiel Autoschlüssel oder LPD-Funkgeräte. Wer auf die Sendetaste seines Autoschlüssels oder LPD-Funkgerätes drückt, funkt vermutlich auf einer Amateurfunkfrequenz, betreibt deswegen aber noch keine Funkstelle des Amateurfunkdienstes.
Bei der Amateurfunk-Fuchsjagd geht es darum, versteckte Amateurfunksender zu finden. Anfangs versteckten sich Funker mit tragbaren Stationen. Später automatisierte man die Sender. Es wurde erlaubt, dass sie keine Rufzeichen morsen, sondern die verschiedenen Füchse unterscheiden sich über ihre gemorsten Kennungen MO, MOE, MOI, MOS, MOH, MO5. Diese Kennungen ließen sich elektromechanisch auch schon vor der Zeit der Microcontroller leicht erzeugen und sie sind auch von ansonsten Morseunkundigen leicht zu unterscheiden. Ein Fuchsjagdsender ist die einzige mir bekannte Funkstelle des Amateurfunkdienstes, die ohne Rufzeichennennung funken darf.
Unser 10 m-Band fängt bei 28000 kHz an, was zwischen 27000 und 28000 kHz sendet, ist bestimmt keine Amateurfunkstelle.
Ein Relais ist eine Funkstelle, die Signale, die sie auf einer Frequenz empfängt, auf einer anderen wieder aussendet. Ein Relais auf einem Hochhaus oder auf einem Berg kann die Verbindung zwischen zwei kleinen Handfunkgeräten herstellen, die für direktes Funken zu weit voneinander entfernt sind. Das Thema kommt noch im Detail.
Eine Bake ist ein Sender, der ständig sein Rufzeichen und vielleicht andere Informationen sendet. Wenn eine entfernte Bake gut, schlecht oder nicht gehört werden kann, gibt das Auskunft über die momentanen Ausbreitungsbedingungen in Richtung des Bakenstandorts. Auch dieses Thema kommt noch im Detail.
Ein Digipeater ist eine über Funk erreichbare Mailbox. Mailboxen boten Email-Nachrichten und Diskussionsgruppen bevor das Internet allgemein verfügbar wurde.
Ausbildungsfunk
Ausbildungsfunk ermöglicht Personen, die noch keine Funkamateure sind, aber sich auf die Prüfung vorbereiten, sendenden Amateurfunkbetrieb.
Dieser Ausbildungsfunkbetrieb muss von einem Funkamateur beaufsichtigt werden, der nicht nur ein persönliches Rufzeichen zugeteilt bekommen hat (bei mir DJ3EI), sondern außerdem auch ein Ausbildungsrufzeichen. Ich habe eins, seit meine inzwischen erwachsenen Kinder Teenager waren: DN3EI; die Rufzeichen verfallen nicht und wenn man so eins einmal hat, kostet es auch keine zusätzlichen laufenden Gebühren.
Ausbildungsrufzeichen werden nur von den Auszubildenden benutzt, ich selbst darf unter DN3EI nicht funken.
Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der Ausbildung, nicht dem bloßen Vorführen von Amateurfunk.
Ausbildungsfunkbetrieb darf nur unter der unmittelbaren persönlichen Aufsicht des Funkamateurs erfolgen, dem das Ausbildungsrufzeichen zugeteilt wurde. Unter dieser Aufsicht darf Auszubildende funkerisch alles, was dieser Funkamateur auch darf (im Amtsdeutsch "Berechtigungsumfang"). Das ist relevant für Ausbilder, die selbst Klasse E haben.
Die BNetzA erlaubt schränkt nicht ein, an was für Stationen gefunkt werden darf. Naturgemäß hat DN3EI meist mit meinem Zeug gefunkt, aber ich hatte auch schon den Fall, dass ein Auszubildender schon ein eigenes Funkgerät hatte. Auch die Station eines Dritten kann benutzt werden.
Ausbildungsfunkbetrieb hat mit Klubstationen inhaltlich nichts zu tun. Man darf Ausbildungsfunkbetrieb auch an einer Klubstation durchführen. Bonusmaterial: Dabei ist vom Auszubildenden das Ausbildungsrufzeichen zu benutzen, nicht das Klubstatiosrufzeichen.
Der Auszubildende muss Angaben über den Ausbildungsfunkbetrieb schriftlich festhalten (ein Log reicht, aber es darf auch spartanischer ausfallen). Der Ausbilder hat diese Angaben aufzubewahren.
Klubstationen
Klubstationen ermöglichen es Teams von Funkamateuren, unter einem gemeinsamen Klubstationsrufzeichen zu funken. Das ist namentlich nötig, um in einem Funkwettbewerb (Kontest) als Team anzutreten. Bonusmaterial: Die amtlich richtige Schreibweise ist Klubstation. Die DARC-Vereinszeitschrift CQ DL verschlimmbessert das zu Clubstation, mutmaßlich wegen des "C" in "DARC".
Andere Rufzeichen kriegt grundsätzlich nur, wer schon ein persönliches Rufzeichen hat. Das gilt auch für Klubstationsrufzeichen: Es muss für dieses Rufzeichen einen Verantwortlichen geben, der es aus Sicht der BNetzA verwaltet. Der braucht erst einmal ein persönliches Rufzeichen, ohne geht gar nix.
Funken darf dann mit diesem Klubstationsrufzeichen, wem es dieser Verantwortliche erlaubt. (Bonusmaterial: Die amtlichen Formulierungen suggerieren es anders, aber die BNetzA hat mir neulich bestätigt: auch Gäste.)
Gibt der Klubstationsverantwortliche sein persönliches Rufzeichen ab (oder seine persönliche Zulassung erlischt aus einem anderen Grund), dann wird damit sofort auch das Klubstationsrufzeichen ungültig.
Viele Klubstationsrufzeichen hängen an einem DARC-OV als "Klub". Ein DARC-OV ist aber keine "juristische Person", kein eigener eingetragener Verein. Das führt zu der blumigen amtlichen Formulierung "einer Gruppe von Funkamateuren" und "Leiter einer Gruppe von Funkamateuren" für den OVV. (Natürlich kann das auch eine beliebige andere Gruppe sein. Sie muss nur einen Leiter haben, gerne auch eine Leiterin.)
Bleiben wir bei OV-Stationen: Blöd ist, wenn ein Klubstationsverantwortlicher sich aus dem OV-Leben zurückzieht und nicht mehr zu erreichen ist. Dann kann die oder der OVV die Verantwortung für das Klubstationsrufzeichen von der BNetzA (in einem relativ aufwändigen und teuren Verfahren) auf ein anderes OV-Mitglied übertragen lassen. Damit das klappt, muss schon beim ursprünglichen Erstantrag angegeben werden, um welche Gruppe von Funkamateuren es sich handelt und auch da schon muss die Leiterin oder der Leiter mit unterschreiben.
Funken darf mit dem Klubstationsrufzeichen, wer auch ohne es funken darf. Wer also Funkamateur ist (Prüfung bestanden), aber kein eigenes Rufzeichen hat (also nicht zum Amateurfunkdienst zugelassen ist), darf auch so nicht funken und an einer Klubstation auch nicht.
An einer Klasse-A-Klubstation darf ein Funkamateur mit Zulassung der Klasse E nur, was er auch sonst mit Klasse E darf. 20 m - Band und 40 m - Band und dicke Endstufen-Leistungen: Alles tabu!
Einige wenige Klubstationen in Deutschland sind Klubstationen der Klasse E (in der Regel, wenn der Verantwortliche selbst nur eine Zulassung der Klasse E hat). Mit so einem Klubstationsrufzeichen ist dann auch, wer selbst ein Rufzeichen der Klasse A hat, eingeschränkt auf das, was Klasse E darf. Bonusmaterial: Die BNetzA erlaubt, mit eigenen persönlichen Rufzeichen Klasse A Funkbetrieb zu machen, egal an welcher Station. Auch hier ist die amtliche Formulierung etwas irreführend, ich habe diese Auskunft direkt von der BNetzA.
Man darf Klubstationsrufzeichen mit zu einem Stadtfest, einem Fieldday oder ähnlichen Anlässen nehmen. Nicht wenige Klubstationen bestehen eigentlich nur aus dem Rufzeichen, es gibt keine Geräte dazu; das Rufzeichen wandert dann "durch die Gemeinde". Die damit verbundenen kurzzeitigen Standortänderungen sind ohne Weiteres erlaubt.
Bonusmaterial: Gleichzeitiges Nutzen desselben Rufzeichens an verschiedenen Standorten muss man sich einzeln genehmigen lassen.